Personal Fitnesstraining mit Frank Funk, AGB

Um eventuellen Missverständnissen in unserer professionellen Zusammenarbeit aus dem Wege zu gehen, dienen uns die hier aufgelisteten Punkte meiner AGB als Richtlinien für eine harmonische Zusammenarbeit. Für mich als Geschäftsführer sind die AGB mein Regelwerk für mein wirtschaftliches Bestehen, um weiter für Dich tätig sein zu können. Miteinander nicht gegeneinander sollte das Motto sein, anders verlieren beide.
Alle hier aufgeführten Punkte sind nicht aus dem Hut gezogen, sondern das Ergebnis meiner Bemühungen stets die Fragen meiner Kunden zu beantworten, hilfsbereit zu sein und Ihren Wünschen so gut ich kann nachzukommen. Als Geschäftsführer ist es dabei immer ein Spagat den Wünschen und manchmal Sonderwünschen mancher Kunden nachzukommen und gleichzeitig auch meine Bedürfnisse und Wünsche geschäftsfähig zu bleiben unter einen Hut zu bekommen.
Im Laufe der Jahre sind so in der täglichen Praxis, durch die Fragen und der realisierbaren Antworten und Wünsche meiner Kunden diese AGB entstanden. Ich bitte Dich sie sorgfältig zu lesen und ggf. nachzufragen, wenn etwas unklar ist. Dies sind unsere Spielregeln (Rahmenbedingungen und Regelwerk) an die wir uns, für ein sich gegenseitig lohnendes Miteinander, halten werden.

§1 Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Ausnahmen, Änderungen, wie auch Aufhebungen der hier aufgeführten Regelungen sind jederzeit möglich, sind aber ausschließlich Frank Funk vorbehalten.
Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Frank Funk wirksam.
Von Zeit zu Zeit werde die AGB aktualisiert bis zu dem Zeitpunkt sind die Teilnehmer nur an die Version gebunden, die sie bis zu dem Datum auf dem „AGB gelesen u. akzeptiert Dokument“ in der Info-Mappe zu Beginn Ihres Trainings erhalten und unterschrieben haben.
Ich bitte meine Kunden dann, die jeweilig neuen AGB, bei Aufforderung, auf meiner Webseite durchzulesen und auf einem neuen „AGB gelesen u. akzeptiert Dokument“ anerkennend gegenzuzeichnen.

§2 Beschreibung der Trainings-/Unterrichtsstunde und Umgangsformen

§2.1 Aufteilung der Trainings-/Unterrichtsstunde

Der generelle Aufbau einer Trainingsstunde sieht wie folgt aus

  • 10 Minuten Aufwärmen
  • 30 Minuten Unterrichts-/Trainingsstunde
  • 15 Minuten Strecken/Dehnen/Entspannen

§2.2 Was sollte man zum Training mitbringen?

  • Ein großes Strandhandtuch 200 x 120 für das Strecken und Dehnen am Ende der Stunde
  • Ein kleines Handtuch 120 x 80, um es bei den Workouts auf die Geräte oder den Boden zu legen und den Schweiß aufzunehmen
  • Einige Kunden bringen sich auch einen kl. Waschlappen mit, um sich damit hin und wieder den Schweiß aus dem Gesicht zu wischen
  • Sprudelfreies Wasser in einer Plastik- keine Glasflaschen
  • Eine Corona wirksame Flasche Desinfektionsflüssigkeit oder Spray, um es im Trainingsraum bereit zu halten
  • Hallenturnschuhe: Turnschuhe, die Ihr nicht Outdoor tragt. Es sollten keine Laufschuhe sein. Evtl. ein Crosstrainer, aber mit einer geraden durchgehenden Sohle ohne abgesetzte Hacke oder Keilförmiger Sohle wie es die meisten Laufschuhe haben. Leichte Tennisschuhe sind ok.
  • Trainings-Handschuhe: Nicht gepolstert und ohne Nähte an den Finger und Handflächen. Am besten gute enganliegende Gartenhandschuhe mit gummierter Hand und Fingerfläche. -Ihr solltet dann die Handschuhspitzen (ca. erstes Fingerglied) abschneiden
  • Ich empfehle auch Handgelenks-Wrap und einen Trainingsgürtel
  • Eventuell einen Eiweiß-Shaker und einen Whey-ISO-Protein zum Trinken während oder nach dem Workout

§2.3 Ankunft

Teilnehmer sind gebeten spätestens 10 Minuten vor Beginn Ihres Termins in der FitnessWerkstatt zu erscheinen, und 5 Minuten vor Beginn der Stunde, fertig umgezogen, zum Aufwärmen bereitzustehen.

So lange Teilnehmer der vorherigen Gruppe noch am Boden liegen und strecken, sollten Teilnehmer der neuen Gruppe frühestens 5 Minuten vor Beginn Ihrer Trainingsstunde leise den Trainingsraum betreten und rücksichtsvoll sein (d.h. kein Lärm machen oder Unterhaltungen im Trainingsraum führen).

§2.4 Aufwärmen

Unabhängig von Anfangszeit, können die Teilnehmer der neuen Gruppe gern mit dem Aufwärmen beginnen, wenn:

  • das Strecken der vorherigen Gruppe zum Stehen übergeht
  • 10 Minuten vor Beginn der Stunde, wenn niemand den Raum vorher nutzt
  • 5 min. vor Beginn der Stunde

§2.5 Ende der Stunde

Sollte durch ein längeres Aufwärmen oder Workout das Dehnen und Entspannen einmal kürzer ausfallen (oder ganz ausfallen müssen), bitte ich die Teilnehmer trotzdem selbstständig darauf zu achten, die Unterrichts-/Trainingsstunde zeitig zu beenden oder den Trainer die Stunde pünktlich beenden zu lassen. So kann die nächste Gruppe oder der nächste Privatkunde auch zeitig beginnen oder ich meine Pause.

§2.6 Hygieneregeln

Vor dem Betreten des Trainingsraums und nach dem Training bitte die Hände waschen und desinfizieren.
Bei jeder Art von Erkältungsgefühl oder Symptomen bitte zu Hause bleiben.
Nach in die Hand husten, niesen oder naseputzen oder abwischen bitte die Hände desinfizieren bevor wieder am Workout teilgenommen wird.

Eine Corona-Impfung wäre wünschenswert, um Euch zu schützen.

§2.7 Generellen Umgangsformen

Beispiele:

  • Sich neuen Teilnehmern vorstellen
  • Hilfsbereitschaft, gegenseitige Unterstützung und Motivation
  • Gemeinsames Auf- und Abbauen, wenn nötig
  • Frust und Ego vor der Tür lassen
  • Freiwillig beim Ordnung halten/schaffen unterstützen
  • Lernwilligkeit, Zuhören, Anweisungen des Trainers befolgen
  • Positive innere Einstellung hegen und positive Wortwahl
  • Vermieden werden sollte: Meckern, Kritisieren, Schlechtmachen
  • Angestrebt werden sollte: Nach eigener Verbesserung streben, Positives Denken, Probleme als Herausforderung sehen
  • Trainingswerkzeuge, Klemmbretter etc. behutsam behandeln

§3 Regelungen zum Personaltraining in der Gruppe und Privat

Personaltraining in der offenen Gruppe:
Das Training folgt einem von Frank Funk erstellten Trainingskonzept/Curriculum. Innerhalb dieses Konzepts gibt es eine persönliche und individuelle Skalierbarkeit der Übungen und Aufgaben.
Konzeptabweichungen in der Gruppe für Einzelne sind nicht möglich.

Personaltraining in einer Privatstunde:
Hier arbeitet der Kunde allein 1:1 mit dem Trainer. Das Training folgt einem von Frank Funk erstellten Trainingskonzept/Curriculum. Konzeptabweichungen sind, wenn nötig, möglich, um noch individueller auf spezifische bzw. spezielle Bedürfnisse und Wünsche des Kunden einzugehen.

§3.1 Sonderregelung 1: Privat-Gruppe

Personaltraining in einer privaten Gruppe:
Dies ist eine geschlossene Gruppe, in der die Teilnehmer die Anzahl der Personen in der Gruppe selbst bestimmen, beschränken und sich das Coaching-Honorar für eine private Personaltrainingsstunde wie folgt teilen:
2 Personen je 50€
3 Personen je 40€
4 Personen je 35€
5+Personen je 25€

Das Training folgt dem von Frank Funk erstellten Trainingskonzept/Curriculum. Übungen und Aufgaben werden auch hier auf das persönliche und individuelle Leistungsniveau des Einzelnen eingestellt. Konzeptabweichungen sind auch hier nicht möglich. Vergünstigungen sind auch hier durch 10er Karten oder VIP-Paket möglich. Jeder Teilnehmer zahlt für die Laufzeit des VIP-Paketes oder der 10er Karte mtl. einen Grundbeitrag.

§4 Preise

Frank Funks Bezahlung teilt sich auf zwischen:

4.1 dem Coaching-Honorar
4.2 dem Grundbeitrag zur Unterhaltung der FitnessWerkstatt
4.3 den Zusatzkosten
4.4 dem OpenGym
4.5 den sonstigen Auslagen (z.B. Eintrittsgelder)

§4.1 Coaching-Honorare für Personaltrainingsstunden

Alle Coaching-Honorare werden immer vorab zum 1. des Monats bezahlt – sowohl Privat als auch in der Gruppe.

§4.2 Zusatzkosten

4.2.1 Evtl. auftretende Fahrtkosten
4.2.2 Messen, Wiegen, Body Komposition, Fitnesstest
4.2.3 Sonderregelung 1: Privat-Gruppe (Siehe §3.1)
4.2.4 Sonderregelung 2: FlexiOp

4.2.1 Anreise/Fahrtkosten

Bei Hausbesuchen und Outdoorterminen berechne ich pro Termin eine Anfahrtskostenpauschale.
Die Anfahrtskosten werden zuzüglich der Unterrichts-/Trainingsstunden vorab bezahlt.

4.2.2 Wiegen, Messen, Body Komposition, Fitnesstest

Zum Einstieg in das Programm und zum Jahresende hat jeder Kunde die Option sich wiegen und messen zu lassen. Körperumfang, Körperfett, Gewicht, Herzkreislauf-Fitnesstest, dies ist für Kunden am Jahresanfang/-ende kostenlos. Für zusätzliche Termine berechne ich 20 Euro (Nicht Kunden zahlen 30 Euro).

4.2.3 Sonderregelung 1: Privat-Gruppe (Siehe §3.1)

4.2.4 Sonderregelung 2: FlexiOp (Siehe §7.1)

Bezieht sich auf das Buchen einer Gruppenstunde ohne Trainingspartner oder bestehende Gruppe oder Stammtermin.
Genaue Preise können der Trainer-Kunden-Vereinbarung entnommen werden.

§4.4 OpenGym

Qualifizierte Kunden, die selbstständig, ohne Coaching und Betreuung, die Geräte und Workouts der FitnessWerkstatt nutzen wollen. Können wie in §4.2 nur den Jahresbeitrag zahlen und erhalten dafür bis zu 120 Workout-Stunden. Termine nur mit vorheriger Absprache möglich.

OpenGym Teilnehmer können auch jederzeit Coaching Termine mit den einzelnen Fitnessleveln buchen. Preise & Angebote stehen unter dem Preise-Reiter auf dieser Webseite.

§4.5 Sonstige Auslagen

Sonstige Auslagen können für die Nutzung von Sporthallen, Schwimmbädern, Freizeitanlagen anfallen.
Diese sind vor Ort oder spätestens zur nächsten Trainings-/Unterrichtsstunde zu begleichen.

§5 Bestellpraxis und Exklusivtermine

Ich betreibe keine profitorientierte FitnessKette oder FitnessStudio mit anonymer Laufkundschaft, in denen Kunden, die nicht erscheinen, völlig unwichtig sind. Als privater Fitnesstrainer betreibe ich eine serviceorientierte Bestell-Praxis. Jeder Kunde ist mir bekannt, jeder Termin zählt und trägt zu meinem Lebensunterhalt und meinem wirtschaftlichen Bestehen bei. Man nennt das eine Bestellpraxis, weil Kunden mit mir Exklusiv-Termine buchen (wöchentlich an festen Tagen, zu festen Zeiten), die ich nur für sie freihalte. Ich bereite die Stunde vor, vergebe exklusive Termine und erwarte den Kunden dann am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit. Ob in einer Gruppe oder Privat bei kurzfristigen Absagen, kann ich diesen freigehaltenen Termin nicht unmittelbar mit einem anderen Kunden nachbesetzen, da ich nicht mit Wartelisten oder Laufkundschaft arbeite.

§6 Absageregelungen und Rückkauf-Option

Ich habe Verständnis, das sich von Zeit zu Zeit auch der beste Plan nicht immer durchsetzen lässt, was dann das Versäumen eines Termins unvermeidbar macht. Um auch hier meinen Kunden entgegenzukommen gelten folgende Absageregelungen:

Absagen für Vormittagstermine bis 12:00 Uhr: Bitte immer am Vortag bis 12:00 Uhr.
Absagen für Nachmittagstermine bis 18:00 Uhr: Bitte immer am Vortag bis 18:00 Uhr.

Telefonisch, SMS, WhatsApp oder per Email.

Abgesagte Termine nach 12:00 oder 18:00 Uhr verfallen kostenpflichtig

§7 Stammtermine – Termine zum Personaltraining (Unterrichts-/Trainingsstunden)

Stammtermine sind ein oder mehrere fest gebuchte Wochentage mit fest gebuchten Uhrzeiten, die Kunden für ihr Personaltraining planen. Zum Beispiel: jeden Montag und Donnerstag um 17:00 Uhr. Stammtermine sind nur während meiner Termin-Verfügbarkeit vom Klienten frei wählbar.
Das Verabreden von festen Stammterminen zum Personaltraining ist im Rahmen meiner Bestellpraxis eine notwendige Bedingung für den Betrieb meines Unternehmens und ein Muss für die ernsthafte Teilnahme meiner Kunden, die sich ja auch genau aus diesen Grund für Ihre Teilnahme an meinem Programm entschieden haben.

§7.1 Schichtdienst

Für Personen im Schichtdienst, die aufgrund ihrer wechselnden Arbeitszeiten keinen festen Stammtermin belegen können, gilt: Die gewünschten Workout Termine sind mindestens eine Woche im Voraus zu buchen, können aber ohne Stammtermine von Woche zu Woche nicht garantiert werden. Sollten die Termine außerhalb eines Gruppenstammtermins anderer Teilnehmer liegen, fällt eine Zuzahlung an. Zusätzlich haben Schichtdienstteilnehmer(in) die Möglichkeit sich untereinander kostenfrei in meiner FlexiOp-Gruppe über WhatsApp zum Training zu verabreden.

§8 Verschiebungen/Umbuchungen/FlexiOp (während der Termin-Verfügbarkeit)

Privattraining: Für Privatkunden sind Umbuchungen außerhalb Ihres Stammtermins unter Einhaltung der Absagefrist immer kostenlos.
Gruppenteilnehmer: Umbuchungen außerhalb des Stammtermins unter Einhaltung der Absagefrist sind aber für Gruppenteilnehmer nur kostenlos möglich, wenn:
• sich mindestens zwei Personen auf die gleiche Terminzeit einigen (und so eine Gruppe bilden)

§9 Flexibilität und Verlängerung

Teilnehmer können immer zum Auslauf der jeweiligen Monats flexible zwischen den einzelnen Fitnessleveln – Rookie, Sport oder Champ – wechseln (auch zwischen Privat und Gruppe).
Die Fitnesslevel erneuern sich automatisch fortlaufend in den ersten 6 Monaten, wenn nicht 4 Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Nach den ersten 6 Monaten ist die Verpflichtungszeit von Monat zu Monat.

§10 Erreichbarkeit

Frank Funk steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich allerdings kein Anspruch Frank Funk ständig erreichen zu können.

§11 Haftung / Trainingsergebnisse

Eine separate Haftungsausschlusserklärung wird dem Kunden zusätzlich zur Unterschrift vorgelegt und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
Frank Funk haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings erleidet.
Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.
Eltern haften für ihre Kinder und kommen für mögliche Schäden in der FitnessWerkstatt auf. Eltern sind für die Sicherheit und Beaufsichtigung ihrer Kinder während ihres Aufenthalts in der FitnessWerkstatt verantwortlich.

§11.1 Trainingsergebnisse

Alle Trainingsergebnisse sind proportional zur Teilnahme, zum Einsatz und der Ausführung des Kunden. Folglich steht das Erreichen ihrer Ziele in der eigenen Verantwortung der Kunden und nicht in der Verantwortung von Frank Funk.

§12 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch Frank Funk zu Beginn durchgeführten Probetraining Fitnesscheck (Probe1) ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Frank Funk bei einem Arzt überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Frank Funk persönlich und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird unter Berücksichtigung der Facharztempfehlung über die Möglichkeiten der Trainingsgestaltung gesprochen.
Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheits-zustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während des Workouts, Frank Funk umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über Fortsetzung des Workouts oder gar der grundsätzlichen Trainingsteilnahme entschieden.

§13 Gesundheit / Krankheit

§13.1 Krankheit des Kunden

Die Teilnahme am Workout während einer ansteckenden Erkrankung soll aus Rücksichtnahme auf die eigene Gesundheit und der anderer Teilnehmer sowie des Trainers unterlassen werden.

13.1.1 Krank mit ärztlicher Krankschreibung

Unter Einhaltung der Absageregelungen (§5 und §6) und bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Foto der Bescheinigung reicht), verschiebt sich die nächste Zahlung vom Tag der Krankschreibung um die versäumten Krankheitstage.

13.1.2 Krank ohne ärztlicher Krankschreibung

Wer aus Krankheit, Verletzungsgründen oder sonstiger körperlichen Verhinderungen für kurze oder längere Zeit an den Workouts nicht teilnehmen kann, sollte Frank Funk unter Einhaltung der Absageregelungen (§5 und §6) telefonisch oder schriftlich über WhatsApp darüber informieren.
Ungenutzte Termine aus dem aktuellen Trainingsmonat verfallen.

Ausnahme ist eine schriftliche Kündigung der Teilnahmezahlung (§9, §14).

§13.2 Krankheit/Urlaub des Trainers

  1. Bei den Fitnessleveln (Rookie, Sport und Champ) kann der Kunde seine nächste Zahlung um die Tage der Abwesenheit des Trainers verschieben (also den Trainingsmonat verlängern).
  2. Beitragserstattung OpenGym und Jahrenbeitrag
    Der OpenGym Beitrag beträgt 420€ für ein Jahr im voraus (35€ im Monat).
    Sollte der OpenGym Jahrenbeitrag unverschuldet vor Ablauf gekündigt werden, werden die genutzten Monate mit 45€ pro Monat abgerechnet. Sollte es einen Restbeitrag geben, wird dieser ausgezahlt.

§14 Kündigung/Beendigung der Teilnahme

Jedem Teilnehmern ist es möglich jederzeit mitten in der Laufzeit zum Ende des jeweiligen Monats schriftlich zu kündigen.

§15 Sorgfaltspflicht

Frank Funk verpflichtet sich, seine Kunden vor Beginn der Workouts in das bevorstehende Training einzuweisen. Während des Workouts verpflichtet sich Frank Funk, das Trainingsverhalten seiner Kunden zu überwachen und, falls erforderlich, persönliche Korrekturen vorzuschlagen und die Workouts auf das individuelle Trainingsniveau seiner Kunden einzustellen.

§16 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Frank Funk gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der letzten Unterrichts-/Trainingsstunde gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§17 Geheimhaltung/Verschwiegenheit

Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Frank Funk Still-schweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Die Workout- und Trainingspläne sind intellektuelles Eigentum von Frank Funk und sind nicht im Preis der Trainings-/Unterrichtsstunden enthalten.
Frank Funk ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Klienten vertraulich zu behandeln, auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

Stand 13.01.2023